[B1] Brandalarm am 21.10.2024

Am 21. Oktober wurden wir um 10:23 Uhr gemeinsam mit der FF Inzersdorf zu einem Brandeinsatz alarmiert.
Bei einem Gewerbebetrieb in Getzersdorf hat die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst.
Es handelte sich zum Glück um einen Täuschungsalarm. Nach Kontrolle des ausgelösten Melders konnten wir nach kurzer Zeit wieder ins FF Haus einrücken.

Atemschutzübung am 14.10.2024

Am 14.10. stand eine Atemschutz-Übung am Programm. Übungsannahme war ein Gärgas-Unfall in einem Weinkeller. Aufgrund eines „Stromausfalls“ war auch kein Licht im Keller vorhanden. Die verunfallte Person wurde durch unserem Atemschutztrupp gesucht, gefunden und gerettet. Außerhalb des Gefahrenbereichs musste die Person dann noch bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes reanimiert werden.

Löschübung am 23.09.2024

Am 23.09. hielten wir eine interne Lösch-Übung ab.
Übungsannahme war ein ausgedehnter Flurbrand, bei welchem kein Hydrant in der Nähe verfügbar war.
Deshalb stellten wir die Wasserversorgung aus dem Mühlbach mit unserer Tragkraftspritze und Saugschläuchen her. Mit dem Wasser aus dem Mühlbach, konnte der „Brand“ unter Einsatz von zwei C-Rohren rasch bekämpft werden.

Hochwassereinsätze (14.09. bis 19.09.)

Abschlussbericht zum Hochwassereinsatz
Unsere Gemeinde war zum Glück nicht so stark vom Hochwasser betroffen. Nichtsdestotrotz war in den letzten paar Tagen (seit Samstag) einiges zu tun.
-) Samstag Abend: Alarmierung zu Auspumparbeiten in der Sportstraße
-) Sonntag Vormittag: Sandsäcke befüllen in Traismauer
-) Montag Morgen: Alarmierung zu feststeckenden PKW im Wasser und Mithilfe bei Wiederherstellung der Wasserversorgung (Wassereintritt im Pumpenschacht)
-) Montag Abend/Nacht: Sandsäcke befüllen in Traismauer
-) Donnerstag KHD Einsatz im Perschlingtal
Wir sind in Gedanken bei den vielen Betroffenen und den Hinterbliebenen der Todesopfer.

+++ Waldbrandverordnung für den Verwaltungsbezirk St. Pölten +++

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 31. Juli 2024 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden
§ 1
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.
Es ist weiters verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) wegzuwerfen.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
§ 2
Ausgenommen von diesem Verbot sind behördliche genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zi. 17 des Forstgesetzes 1975 idgF. mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Josef Kronister
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[T1] PKW-Bergung L113, am 30.06.2024

Am Sonntag wurden wir um 20:22 zu einer PKW Bergung auf die L113 (Zeiselstraße) Kreuzung Getzersdorf alarmiert. Ein Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und landete im Zaun der Zandergrube. Mit Unterstützung der Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Herzogenburg-Stadt und ihrem WLFA-K konnte der PKW geborgen und gesichert abgestellt werden. Vielen Dank an dieser Stelle für die wie immer tatkräftige Unterstützung!
Nach ungefähr 2 Stunden konnten wir wieder ins FF Haus einrücken.
Im Einsatz standen:
KLF-W und MTF mit insgesamt 19 Kameradinnen und Kameraden
WLFA-K der FF Herzogenburg
Polizei