Waldbrandverordnung Bezirk St. Pölten per 06.07.2021

Mit Wirksamkeit vom 06.07.2021 hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Waldbrandverordnung 2021 erlassen. In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Nähere Details entnehmen Sie bitte der Verordnung.