Waldbrandverordnung 2019

Seit 28. Juni 2019 ist die diesjährige Waldbrandverordnung der BH St. Pölten inkraft. In den Wäldern des Bezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten! Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 bestraft!

Original der Verordnung: Waldbrandverordnung 2019