Waldbrandverordnung der BH St. Pölten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten per 30. Juli 2018 die Waldbrandverordnung 2018 erlassen. In den Wäldern des Bezirks St. Pölten sowie im Bereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Übertretungen der Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu € 7.270,- bestraft. Download der Verordnung ist hier möglich: Waldbrandverordnung_St_Poelten_2018