Waldbrandverordnung 2015

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Waldbrandverordnung 2015 erlassen.

In den Wäldern  sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und das Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

Waldbrandverordnung 2015_1 Waldbrandverordnung 2015_2